30.03.2014 – MSC Kreuzfahrten verzichtet ab dem 1. April 2014 auf die verbindlichen Service Entgelte. Stattdessen wird eine vom Reisepreis unabhängige Trinkgeldempfehlung ausgesprochen. Diese orientiert sich an der Reisedauer und dem Reiseziel.
MSC Kreuzfahrten befindet sich derzeit vor dem OLG München in einem Rechtsstreit mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Die Praxis des Unternehmens, zum Reisepreis ein obligatorisches Trinkgeld zu erheben, sieht der VSW als wettbewerbsrechtlich unzulässig an. Es läge ein Verstoß gegen die Pflicht zur Endpreisangabe vor, weil Trinkgelder zwanghaft von den Kunden zu zahlen seien.
Dem widerspricht MSC. Das Unternehmen steht auf dem Standpunkt, dass ein „freiwilliges“ Trinkgeld für die Crew erhoben werde. Es könne von den Passagieren reduziert oder storniert werden. Ein Urteil des OLG München zu diesem Thema wird im Mai 2014 erwartet. Bis auf weiteres wird MSC mit der Trinkgeldempfehlung arbeiten, um auf der sicheren Seite zu liegen. Ob mit Einführung der neuen Regelung die Trinkgelder weiter wie bisher sprudeln bleibt abzuwarten. Die Option, Trinkgelder teilweise oder völlig zurückzuweisen, dürfte für manche Reisende verlockend sein.
Trinkgelder kommen nach MSC-Angaben dem Restaurantpersonal, den Kabinenstewards, dem Küchenpersonal, dem Reinigungspersonal sowie anderen Mitarbeitern an Bord der Schiffe zugute.